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Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG

11.06.2024

Frauen und GleichbehandlungInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat ein Gesetz zur Förderung von Gewaltambulanzen beschlossen, die Gewaltopfern medizinische Untersuchungen, Beweissicherung und Beratung kostenfrei anbieten, um sie zu schützen und Gewaltverbrechen besser aufzuklären.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz beschlossen, das die Förderung von Gewaltambulanzen regelt. Diese Einrichtungen sollen dazu beitragen, Gewalt und Übergriffe zu erkennen, zu dokumentieren und betroffenen Personen zu helfen. Sie bieten kostenfrei Untersuchungen und Beratungen an, um Spuren und Beweise zu sichern, die in möglichen Verfahren verwendet werden können.

Die Gewaltambulanzen werden vom Bund gefördert, wenn sie bestimmte Aufgaben erfüllen, wie die medizinische Untersuchung von Gewaltopfern durch Fachärzte, die Sicherung von Beweisen und die Unterstützung bei der weiteren Behandlung und Beratung der Opfer. Alle Leistungen sind kostenlos und unabhängig davon, ob eine Anzeige erstattet wurde.

Personenbezogene Daten von Gewaltopfern und Tätern dürfen zur Verhinderung weiterer Übergriffe und zur Aufklärung von Taten verarbeitet werden. Diese Daten werden nach strengen Regeln und für maximal 20 Jahre gespeichert. Fördernehmer müssen jährlich Berichte über ihre Tätigkeiten erstellen, die Zielerreichung wird regelmäßig evaluiert.

Das Gesetz tritt am 1. September 2024 in Kraft und wird von den zuständigen Bundesministerien für Justiz, Frauen, Familie, Inneres, Gesundheit und Wissenschaft umgesetzt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

26.06.2024

Mag.a Claudia Arpa fordert in ihrer Rede vehement die Schaffung flächendeckender Gewaltambulanzen in Österreich, um die forensische Beweissicherung bei Gewaltverbrechen zu gewährleisten, insbesondere gegen Frauen. Sie kritisiert den bestehenden Gesetzesentwurf als unzureichend und fordert klare gesetzliche Grundlagen, nachhaltige Finanzierung und Einbindung von Expert:innen.
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26.06.2024

Bundesrätin Elisabeth Kittl von den Grünen begründet die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zur Förderung von Gewaltambulanzen, das eine gerichtsmedizinische Beweissicherung und kostenlose, rund um die Uhr verfügbare Untersuchungen für Gewaltopfer vorsieht, um die Aufklärungsrate von Gewaltverbrechen zu erhöhen und die Opfer besser zu unterstützen. Sie appelliert außerdem an den Innenminister, Polizistinnen und Polizisten in diesem Bereich zu schulen, um die Qualität der Beweisführung und die Unterstützung der Opfer zu verbessern.
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26.06.2024

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich) betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit von Maßnahmen gegen Gewalt in Österreich, insbesondere die Einrichtung und Förderung von Gewaltambulanzen, die Gewaltopfern kostenfreie medizinische Untersuchungen, Beweissicherungen und Beratungen ermöglichen sollen, um den Opferschutz zu verbessern und Gewaltverbrechen effizienter zu verfolgen. Sie lobte die österreichische Regierung für die bereits ergriffenen Maßnahmen im Gewaltschutz und hob die Notwendigkeit mobiler Teams für flächendeckenden Zugang hervor.
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26.06.2024

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ) kritisiert, dass das neue Gesetz zur Förderung von Gewaltambulanzen zwar Symptome lindert und bei der Überführung von Tätern hilft, aber die Ursachen von Gewalt nur unzureichend bekämpft, insbesondere Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund. Er wirft der Regierung vor, die Bedeutung dieser Problematik zu ignorieren und den Parlamentarismus durch das Einbringen von Gesetzesvorschlägen ohne Begutachtung zu missachten, unterstützt jedoch trotz Kritikpunkte die Initiative.
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26.06.2024

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić betont die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Gewaltambulanzen in Österreich, um die Verurteilungsquote bei Gewaltverbrechen durch forensische Beweissicherung zu erhöhen und spricht über ihre Freude beim Beginn von Pilotprojekten in Graz und Wien. Sie hebt die jahrelange Vorarbeit hervor und erklärt, dass der Initiativantrag erforderlich war, um die finanzielle Förderung dieser Institute gesetzlich abzusichern.
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26.06.2024

Bundesrätin Klara Neurauter betont die Notwendigkeit gerichtsfester Beweise zur Ahndung von Gewaltverbrechen und lobt die geplante flächendeckende Einführung und Förderung von Gewaltambulanzen in Österreich, die Opfern von Gewalt rund um die Uhr Unterstützung bieten sollen. Sie appelliert an alle Fraktionen, dem Gesetz zuzustimmen, um den Gewaltschutz zu stärken.
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26.06.2024

Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik unterstützt die Einführung von Gewaltambulanzen als wichtigen Schritt zur Hilfe für Gewaltopfer, kritisiert jedoch die mangelhafte Planung und Finanzierung sowie das Fehlen umfassender Strategien und Aufklärung zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen.
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11.06.2024

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) kritisiert den Initiativantrag der Regierungsparteien zur Förderung von Gewaltambulanzen als unzureichend und fordert stattdessen eine gesetzliche Verankerung dieser Einrichtungen, die eine flächendeckende, niederschwellige und kostenlose forensische Beweissicherung in allen österreichischen Bundesländern gewährleisten soll, sowie die Einbeziehung von Expert:innen und eine jährliche Berichtspflicht.
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11.06.2024

Abg. Mag. Michaela Steinacker von der ÖVP betont in ihrer Rede die Wichtigkeit des Gesetzes zur Förderung von Gewaltambulanzen, die durch niederschwelligen Zugang zu forensischer Beweissicherung und medizinischer Hilfe Gewaltopfern Schutz und Unterstützung bieten sowie zur Aufklärung und Prävention von Gewaltverbrechen beitragen sollen. Sie kritisiert die fehlende Zustimmung der SPÖ und lobt die schnelle Umsetzung des Gesetzes im Sinne der Opfer.
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11.06.2024

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ) begrüßt die gesetzliche Förderung von Gewaltambulanzen und betont ihre Bedeutung für die Beweissicherung und den Schutz von Gewaltopfern. Er hebt hervor, dass diese Maßnahme notwendig ist, um die Aufklärung von Gewaltverbrechen zu verbessern und begrüßt die Ausweitung solcher Einrichtungen über ganz Österreich.
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11.06.2024

Abg. Mag. Meri Disoski (Grüne) kritisiert die widersprüchliche Haltung der SPÖ zu Gewaltambulanzen, da diese zunächst vehement deren Umsetzung gefordert und dann im Ausschuss dagegen gestimmt hatte. Sie appelliert an die Abgeordneten, dem Regierungsantrag zuzustimmen, um die langfristige Finanzierung und Existenz dieser wichtigen Einrichtungen sicherzustellen.
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11.06.2024

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS) betont die Wichtigkeit von Gewaltambulanzen zur Unterstützung und Schutz von Gewaltopfern, kritisiert jedoch die unzureichende Vorbereitung und vage Formulierung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf Budget- und Koordinationsfragen, und fordert eine umfassende Strategie gegen Gewalt. Trotz dieser Bedenken stimmen die NEOS dem Gesetz zu, um den Opferschutz voranzubringen.
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11.06.2024

Bundesministerin Dr. Alma Zadić lobt die beschlossene dauerhafte Einrichtung von Gewaltambulanzen in Österreich, betont die Zusammenarbeit mehrerer Ministerien und hebt hervor, dass diese Einrichtungen zur Beweissicherung, Prävention und besseren Unterstützung von Gewaltopfern beitragen sollen. Sie sieht dies als wichtigen Schritt zur Erhöhung der Verurteilungsquote und zur Verhinderung der Gewaltspirale, die zu Femiziden führen kann.
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11.06.2024

Abg. Mag. Johanna Jachs (ÖVP) betonte die Dringlichkeit von Gewaltambulanzen, um Gewaltopfern durch fundierte Beweissicherung und schnelle Hilfe zu unterstützen, und unterstrich, dass diese Maßnahmen Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen sind. Sie kritisierte die SPÖ für deren Ablehnung des Gesetzes aus formalen Gründen und dankte den NEOS für ihre Unterstützung.
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11.06.2024

Die Bundesministerin Susanne Raab betont die wichtige Rolle der neu beschlossenen Gewaltambulanzen, die Gewaltopfern durch medizinische Untersuchungen und Beweissicherung helfen sollen, zu ihrem Recht zu kommen und Täter härter zu bestrafen. Sie hebt die bisherigen Maßnahmen und Investitionen in den Gewaltschutz und die Prävention hervor und appelliert an alle Parteien, sich für den Schutz von Frauen parteiübergreifend einzusetzen.
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11.06.2024

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) kritisiert den Initiativantrag zur Förderung von Gewaltambulanzen, weil er keine ausreichende finanzielle Absicherung, nachhaltige Finanzierung, konkrete Kriterien und Mindeststandards für Betreiber enthält und somit lediglich eine unzureichende Überschriftenpolitik darstellt. Sie betont, dass eine echte gesetzliche Verankerung mehr beinhalten muss als nur die Fortführung bestehender Förderungen.
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11.06.2024

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer unterstreicht die Bedeutung der Gewaltambulanzen zur verbesserten Beweissicherung bei Gewaltverbrechen, insbesondere in familiären Kontexten, um mehr Verurteilungen zu ermöglichen und präventiv gegen Gewalt zu wirken, und ruft zur gemeinsamen Unterstützung des Projekts unabhängig von parteipolitischen Differenzen auf.
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11.06.2024

Abgeordnete Pia Philippa Beck betont in ihrer Rede die Dringlichkeit des Ausbaus und der Erhaltung von Gewaltambulanzen sowie Sensibilisierungsarbeit zur Unterstützung von Gewaltopfern in ganz Österreich. Sie begrüßt den Gesetzesvorschlag zur Förderung dieser Ambulanzen, fordert jedoch eine umfassende und konkrete Umsetzung.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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