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Sterbeverfügungsgesetz, Suchtmittelgesetz und Strafgesetzbuch

15.12.2021

Gesundheit und ErnährungInneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das die Errichtung von Sterbeverfügungen regelt, die es terminal kranken und schwer leidenden Menschen ermöglicht, ihren Wunsch zur Selbsttötung festzuhalten und dabei eine ärztliche Begleitung und spezifische Aufklärung fordert; außerdem werden Änderungen im Suchtmittelgesetz und Strafgesetzbuch vorgenommen, um dieses Verfahren zu unterstützen und Missbrauch zu verhindern.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Sterbehilfe unter strengen Voraussetzungen erlaubt wird. Ein neues Gesetz, das Sterbeverfügungsgesetz, regelt die Bedingungen und Verfahren dafür. Wichtig dabei ist, dass die Person die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, volljährig und entscheidungsfähig sein muss. Außerdem muss sie an einer unheilbaren Krankheit oder an einer schweren dauerhaften Krankheit leiden, die sie stark beeinträchtigt und ihr großes Leid verursacht.

Vor der Erstellung einer Sterbeverfügung muss die betroffene Person von zwei unabhängigen Ärztinnen bzw. Ärzten aufgeklärt werden, wovon einer palliativmedizinisch qualifiziert sein muss. Die Sterbeverfügung selbst muss in einem formellen Verfahren vor einem Notar oder einer anderen dokumentierenden Stelle erstellt werden. Danach kann die Person ein Präparat, das ihr Leben beenden wird, über eine Apotheke beziehen. Dieses Präparat muss sicher aufbewahrt werden und die dafür verantwortlichen Stellen müssen alle Vorgänge genau dokumentieren und den Behörden melden.

Für Ärzte, Notare und auch Apotheken gilt, dass sie nicht gezwungen werden können, bei der Sterbehilfe mitzuwirken. Niemand darf benachteiligt werden, weil er sich weigert zu helfen. Werbung für Sterbehilfe und wirtschaftliche Vorteile dafür sind streng verboten und können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.12.2021

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler äußerte sich kritisch zum neuen Sterbeverfügungsgesetz, betonte die Wichtigkeit des Lebensschutzes und sprach sich für strenge Regeln zum Schutz vor Missbrauch aus. Außerdem hob sie die Notwendigkeit des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung sowie einer umfassenden Suizidprävention hervor.
leidenschaftlichformalargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

21.12.2021

Bundesrätin Elisabeth Grossmann dankte den Mitarbeitenden des Hospiz- und Pflegewesens für ihre wertvolle Arbeit in der Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase und betonte die Notwendigkeit, deren Arbeit entsprechend aufzuwerten.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betont die Bedeutung des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das es erlauben soll, terminal kranken und schwer leidenden Menschen unter engen Voraussetzungen selbstbestimmt und menschenwürdig zu sterben. Sie unterstreicht die Wichtigkeit der Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Personen und den parallelen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, um den Missbrauch zu verhindern und die Lebensqualität zu verbessern.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Der Abgeordnete Dr. Karl-Arthur Arlamovsky betont die Notwendigkeit der Gesetzesregelung zur Sterbeverfügung, um den selbstbestimmten Suizid für terminal kranke und schwer leidende Menschen unter ärztlicher und rechtlicher Beratung zu ermöglichen, und hebt hervor, dass dies dem Respekt vor der Menschenwürde und der höchsten persönlichen Entscheidung dieser Menschen entspricht.
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21.12.2021

Dr. Alma Zadić betonte in ihrer Rede die sorgfältige und vielschichtige Erarbeitung des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das schwer kranken und unheilbar kranken Menschen ermöglicht, ihren Wunsch zur Selbsttötung unter strengen Auflagen festzuhalten, während Maßnahmen gegen Missbrauch und der Ausbau des Hospiz- und Palliativwesens sowie Suizidprävention gleichzeitig verstärkt werden.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

21.12.2021

Mag. Franz Ebner äußert in seiner Rede Bedenken über das neue Sterbeverfügungsgesetz, betont die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung und plädiert für eine Evaluierung des Gesetzes, um Missbrauch und Druck auf Betroffene zu verhindern. Trotz seiner persönlichen religiösen Überzeugungen erkennt er die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung an und unterstreicht die Wichtigkeit der Suizidprävention sowie des Schutzes der menschlichen Würde bis zum Lebensende.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

21.12.2021

Abgeordneter Andreas Arthur Spanring kritisiert das verabschiedete Sterbeverfügungsgesetz als unausgereift und nicht ausreichend durchdacht, insbesondere hinsichtlich der Definitionen, der psychischen Belastung für begleitende Personen und der fehlenden Regelungen zur Dokumentation und Meldepflicht. Er betont zudem die Notwendigkeit eines umfassenden Ausbaus der Palliativmedizin in Österreich.
formalargumentativpräzisekonstruktiv

15.12.2021 - 5 minuten

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter betont die Bedeutung der Würde des Menschen im Leben und im Sterben und appelliert an einen fortlaufenden Dialog mit Religionsgemeinschaften und Palliativhilfe, um Missbrauch zu verhindern und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.
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15.12.2021 - 6 minuten

Der Abgeordnete Mag. Wolfgang Gerstl kritisiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Mitwirkung am Selbstmord zu legalisieren, als gefährlichen Dammbruch, der nicht nur das Leben als absoluten Wert relativiert, sondern auch potenziellen Missbrauch und großes Leid bei den Angehörigen verursachen kann. Er appelliert dafür, psychosoziale Dienste in Anspruch zu nehmen, anstatt den Suizid zu wählen.
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15.12.2021 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert das neue Gesetz zur Regelung von Sterbeverfügungen in Österreich, weil es den Zugang zum assistierten Suizid für viele Betroffene einschränke, insbesondere in Einrichtungen wie Landesspitälern, Caritas- und Diakoniezentren, und weil es keine professionelle Begleitung am Lebensende, etwa durch medizinisches Personal, finanziell absichert. Er betont, dass die Wünsche am Lebensende so vielfältig sind wie das Leben selbst und dass der Gesetzgeber diese Vielfalt respektieren sollte.
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15.12.2021 - 5 minuten

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer hebt hervor, dass das neu verabschiedete Sterbeverfügungsgesetz schwer und unheilbar kranken Menschen in Österreich eine würdevolle Sterbehilfe ermöglicht, während gleichzeitig Maßnahmen zur Suizidprävention und Gewissensfreiheit für medizinisches Personal betont werden. Sie dankt den Beteiligten für ihren Beitrag zur Gesetzgebung, die auf umfassenden Dialogprozessen basiert.
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15.12.2021 - 7 minuten

Abgeordneter Mag. Harald Stefan kritisiert den Gesetzentwurf zum Sterbeverfügungsrecht als unzureichend und missverständlich, da er viele wichtige Fragen, wie die genaue Definition von "unheilbar krank," die Organisation und Führung des tatsächlichen Suizidvorgangs, sowie die Betreuung und Unterstützung der Beteiligten unbeantwortet lässt. Zudem betont er die Notwendigkeit eines erweiterten Ausbaus der Palliativmedizin, um Druck auf leidende Personen zu verhindern und sicherzustellen, dass Beihilfe zur Selbsttötung kein Geschäftsmodell wird.
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15.12.2021 - 5 minuten

Mag. Selma Yildirim betont in ihrer Rede die Wichtigkeit eines selbstbestimmten und würdevollen Lebens und Sterbens, unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus von Hospiz- und Palliativversorgung und äußert Bedenken bezüglich der Vorgehensweise der Regierungsparteien bei der Erarbeitung des Gesetzes, während sie letztlich die Zustimmung der SPÖ zu der Gesetzesvorlage signalisiert.
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15.12.2021 - 6 minuten

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betont die Notwendigkeit, aufgrund der VfGH-Entscheidung, rechtliche Rahmenbedingungen zur straffreien Suizidbeihilfe zu schaffen, um den freien Willensentschluss der Betroffenen zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Sie stellt klar, dass das Ziel der ÖVP ein enger Rahmen zum Schutz des Lebens ist und legt großen Wert auf Suizidprävention, Hospiz- und Palliativbetreuung sowie eine sorgfältige Kontrolle durch Ärzte und Notare.
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15.12.2021 - 4 minuten

Dr. Johannes Margreiter betont die Bedeutung der neuen Sterbeverfügungsgesetzgebung zur Selbstbestimmung bei terminalen Krankheiten und lobt den Verfassungsgerichtshof für seine Entscheidung, fordert jedoch weitere Regelungen zur Vermeidung von Missbrauch und weist auf niedrigere Suizidraten in Ländern mit liberaleren Regelungen hin.
ruhigformalüberzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2021 - 7 minuten

Der Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M., betont die Wichtigkeit des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das schwer kranken und unheilbar kranken Menschen unter strikten Auflagen die Möglichkeit zum assistierten Suizid einräumt, und hebt hervor, dass dieses Gesetz Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen respektiert, während gleichzeitig Maßnahmen zur Suizidprävention und Palliativversorgung ausgebaut werden. Zudem dankt sie allen Beteiligten für ihren Einsatz bei der Gesetzgebung.
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15.12.2021 - 5 minuten

Dr. Harald Troch von der SPÖ betont die Notwendigkeit, das Leid todkranker Menschen zu vermindern und ihnen humane, selbstbestimmte Sterbemöglichkeiten ohne Angst und existenzielle Leiden zu bieten, indem Sterbehilfe entkriminalisiert und die Unterstützung durch Palliativmedizin und Hospize ausgebaut wird.
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15.12.2021 - 4 minuten

Dr. Gudrun Kugler sprach sich in ihrer Rede im österreichischen Nationalrat gegen die Unterstützung der Selbsttötung aus, betonte den Wert jedes Menschenlebens und forderte stattdessen verstärkte Unterstützung in Form von Palliativmedizin und psychosozialer Betreuung. Kugler kritisierte das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020 und warnte vor den gesellschaftlichen Konsequenzen der Legalisierung von assistiertem Suizid.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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