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Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

23.03.2021

Bildung

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates am Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 reduziert die nötige Studierendenzahl für die Errichtung von Hochschüler- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts von 4.000 auf 3.000, aktualisiert Wahlverfahren und digitale Kommunikationsmethoden, und stellt sicher, dass Verzeichnisse von Studierenden sowie dafür geforderte Datensätze spezifische Kriterien erfüllen und Datenschutzvorschriften respektieren.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert. Die wichtigsten Änderungen beinhalten, dass ab jetzt neben Privatuniversitäten auch Privathochschulen in verschiedenen Paragraphen des Gesetzes berücksichtigt werden. Es wird festgelegt, dass Hochschülerinnenschaften an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen dann als Körperschaften öffentlichen Rechts gelten, wenn über 3.000 Studierende pro Studienjahr eingeschrieben sind. Außerdem dürfen nun Sitzungen der Hochschülerinnenschaften unter bestimmten Bedingungen online durchgeführt werden. Die verschiedenen Datenverzeichnisse der Studierenden müssen regelmäßig übermittelt und dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. 

Wichtige Änderungen bei den Vertretungen beinhalten, dass die Funktionsgebühren für Studierendenvertreter neu festgelegt werden und die Höhe der Gebühren für verschiedene Funktionen definiert ist. Es gibt nun zudem strengere Vorgaben für die Verarbeitung und Löschung von Daten, um den Datenschutz zu erhöhen. Auch die Pflichten und Rechte der Wirtschaftsreferenten und ihrer Stellvertreter wurden angepasst. Nach Abschluss von Rechtsgeschäften, die Ausgaben von über 800 Euro umfassen, müssen nun mindestens drei Angebote eingeholt werden, um Transparenz und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Die Kontrollkommission erhält ebenfalls erweiterte Überwachungs- und Berichtspflichten, um eine genaue Kontrolle der Finanzen und Entscheidungen sicherzustellen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

29.03.2021

Mag. Christine Schwarz-Fuchs unterstützt die Gesetzesnovellen zur Reform des Hochschulsystems, die Mindeststudienleistungen, bessere Anrechenbarkeit von Studienleistungen und eine einheitliche Semesterstruktur vorsehen. Sie betont, dass diese Änderungen die Hochschulen zukunftsfähig machen und den studentischen Alltag erleichtern werden.
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29.03.2021

Mag. Elisabeth Grossmann kritisiert die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, da sie ihrer Meinung nach den Hochschulzugang einschränkt und vor allem gut situierte Vollzeitstudierende bevorzugt, während sie zugleich Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Lehrende und Studierende in schwierigen Lebenslagen äußert. Zudem betont sie, dass mehr Unterstützung für Studierende in der Coronakrise notwendig wäre.
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29.03.2021

Der Abgeordnete Mag. Dr. Doris Berger-Grabner unterstützt die Novelle des Universitätsgesetzes als ausgewogenen Kompromiss zur Verbesserung der Studierendenleistungen und betont die Bedeutung von Maßnahmen gegen Ghostwriting sowie die Integration von COVID-19-Präventionsmaßnahmen an Hochschulen, während sie die digitale und physische Präsenz im Studienbetrieb hervorhebt.
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29.03.2021

Die Abgeordnete Doris Hahn kritisiert die Änderungen im Hochschulgesetz vor allem hinsichtlich der neuen Mindeststudienleistung, die ihrer Meinung nach den bereits hohen Druck auf Studierende weiter erhöht und insbesondere jene bestraft, die neben dem Studium arbeiten oder Betreuungspflichten haben. Sie fordert einen fairen und freien Hochschulzugang und bemängelt die unzureichende Beteiligung der Gewerkschaften im Reformprozess.
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29.03.2021

Der Abgeordnete MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky begrüßt einige positive Veränderungen in der Novelle, wie die Umsetzung des NEOS-Antrags gegen Ghostwriting und die ECTS-Gerechtigkeit, kritisiert jedoch das Fehlen von großen, visionären Reformen wie die gesetzliche Verankerung von Teilzeitstudien, und sieht die Maßnahmen zur Mindeststudienleistung als symbolische Politik ohne positiven Effekt auf Abschlussquoten oder Studiendauer.
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29.03.2021

Abgeordneter Christoph Steiner lobt Minister Faßmann für seine respektvolle Teilnahme am Bundesrat und kritisiert zugleich scharf die Aussage, dass Kinder im Homeschooling viel gelernt hätten, indem er betont, dass Schüler zurück in die Schulen müssen, um richtig und zwischenmenschlich zu lernen.
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29.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Arthur Spanring kritisierte die Novelle des Universitätsgesetzes als unzureichend und demotivierend, indem sie mehr bürokratischen Druck auf Studierende ausübe, anstatt die Qualität der Bildung zu verbessern, und warf der Regierung vor, das Parlament und die tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden zu vernachlässigen.
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29.03.2021

Dr. Adi Gross hob in seiner Rede hervor, dass trotz berechtigter Kritik viele bedeutende Verbesserungen im Universitätsgesetz, wie die umfassendere Anrechnung beruflicher Qualifikationen, erleichterte Studienabschlüsse und neue Möglichkeiten zur Bildung von Hochschülerschaften, umgesetzt wurden, betonte jedoch auch die Bedenken bezüglich der neuen Mindestleistungsanforderungen. Insgesamt bewertete er das Gesetzespaket als positiven Schritt für das Hochschulsystem, obwohl weiterer Verbesserungsbedarf besteht.
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29.03.2021

Dr. Heinz Faßmann lobt in seiner Rede die Fortschritte und Autonomie österreichischer Universitäten seit dem Universitätsgesetz 2002, betont ihre positive Entwicklung und die Notwendigkeit von Anpassungen aufgrund externer und interner Umstände, während er auf Kritikpunkte und Bedenken der Opposition eingeht und die Bedeutung von Kompromissen in demokratischen Prozessen hervorhebt.
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23.03.2021

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner betont, dass die Novellierung des Universitätsgesetzes einen stabilen Rahmen für wissenschaftliche Karrieren, eine faire Strukturierung der Universitätsorgane und eine Mindeststudienleistung schafft, während er die Verantwortung für den Erfolg letztlich den Universitäten selbst überlässt und die Arbeit des Wissenschaftsministeriums lobt.
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23.03.2021

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger betont die Bedeutung der UG-Novelle für die Studierenden, insbesondere durch die Einführung einer Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten in vier Semestern und die Anerkennung von schulischen und beruflichen Leistungen, während sie die Kompromissbereitschaft der Grünen und die Notwendigkeit zukünftiger Anpassungen hervorhebt. Zudem unterstreicht sie die Wichtigkeit von Verschärfungen bei Ghostwriting und Plagiaten sowie die Anerkennung aller Geschlechter in akademischen Titeln und würdigt die scheidende Kollegin Sonja Hammerschmid.
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23.03.2021

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger kritisiert die Novelle zum Universitätsgesetz 2002 als unzureichend und verwaltungsfokussiert, fordert eine stärkere Ergebnisorientierung und Kontrolle der Universitäten sowie eine Verbesserung der Studienqualität und -studierbarkeit. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich der COVID-19-Maßnahmen und fordert eine verhältnismäßige Balance zwischen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Ausbildung der Studierenden.
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23.03.2021

Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ) kritisiert die Novelle zum Universitätsgesetz, da sie anstelle benötigter Unterstützung für Studierende und Wissenschaftler verschärfte Studien- und Arbeitsbedingungen sowie problematische Regelungen einführt, die der aktuellen prekären Lage an den Universitäten nicht gerecht werden.
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23.03.2021

Abgeordnete Sibylle Hamann entschuldigte sich bei den Studierenden für die schwierigen Umstände im vergangenen Jahr und lobte ihre Leistungen trotz der Herausforderungen. Sie appellierte, verantwortungsvoll an die Universitäten zurückzukehren und sich aktiv an den bevorstehenden ÖH-Wahlen zu beteiligen.
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23.03.2021

Dr. Heinz Faßmann betont, dass die geplante Novelle zum Universitätsgesetz 2002 eine gestaffelte und durchdachte Weiterentwicklung darstellt, die auf die Bedürfnisse von Lehrenden, Studierenden und Universitätsleitungen eingeht. Er weist auch auf die Wichtigkeit von Präsenzlehre und -prüfungen hin sowie auf die rechtlichen Anpassungen im Hochschülerschafts- und Hochschulgesetz, einschließlich Maßnahmen zur COVID-19-Prävention.
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23.03.2021

Der Abgeordnete Dr. Josef Smolle betont die Bedeutung der Autonomie der Universitäten durch das UG 2002 und lobt die Weiterentwicklung der Rollenverteilung in den universitären Gremien sowie die neuen Regelungen zur Bekämpfung von Ghostwriting und zur Einführung einer Mindeststudienleistung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbindlichkeiten und Studienerfahrung. Er sieht in den Anpassungen des Gesetzes einen guten und unterstützenswerten Fortschritt.
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23.03.2021

Der Abgeordnete Mag. Dr. Martin Graf kritisiert die COVID-19-Maßnahmen der Regierung und bemängelt, dass die beschlossenen Reformen im Bildungsbereich unzureichend sind, da sie wichtige Punkte wie die Definition von ECTS-Punkten und den Rechtsschutz bei Berufungsverfahren vernachlässigen und die parlamentarische Beteiligung im Gesetzgebungsprozess zu kurz gekommen ist.
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23.03.2021

Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) äußerte starke Kritik am aktuellen Bildungsbeschluss des Nationalrates, da er diesen als unambitioniert und wenig zukunftsorientiert empfindet. Er betonte die Notwendigkeit einer umfassenderen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bildung sowie erhöhter finanzieller Unterstützung für die Grundlagenforschung, um den Herausforderungen der Zukunft angemessen begegnen zu können.
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23.03.2021

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek kritisiert die Reformen des Universitätsgesetzes als ineffizient und bürokratisch, vergleicht sie mit einem unnützen Zwangssystem und fordert eine Verbesserung der Grundbildung an Schulen, um sicherzustellen, dass Absolventen der Universitäten über das nötige Wissen verfügen.
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23.03.2021

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP) zeigt sich zufrieden mit den aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen an den Universitäten in Österreich, darunter die Einführung von Eintrittstestungen und die Universitätsgesetz-Novelle. Er betont die Fortschritte, die durch frühere Reformen erzielt wurden, und appelliert abschließend an die Studierenden, an den ÖH-Wahlen teilzunehmen.
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23.03.2021

Abgeordnete Martina Kaufmann betont in ihrer Rede, dass das neue Gesetz zur Verbesserung der Universitäten rund 60.000 Studierende in Graz betrifft und drei wesentliche Punkte beinhaltet: Einführung von Learning Agreements, Festlegung einer Mindestanzahl von 16 ECTS-Punkten in den ersten zwei Jahren und Anrechenbarkeit von Vorqualifikationen, die qualitativ bessere Voraussetzungen für Lehrende und Studierende schaffen sollen. Sie weist auch die Kritik der SPÖ zurück und betont, dass diese Maßnahmen den Hochschulstandort Österreich stärken.
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23.03.2021

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner kritisiert die Änderungen des Universitätsgesetzes als elitäre Maßnahme, die den offenen Hochschulzugang einschränkt und lebensbegleitendes Lernen erschwert. Sie betont die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu verbessern und fordert eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen.
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23.03.2021

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) kritisiert die Novelle zum Universitätsgesetz 2002 und anderen Hochschulgesetzen als system- und vertrauenszerstörend, besonders hinsichtlich des erhöhten Leistungsdrucks auf Studierende und der unzureichenden Berücksichtigung der Interessen von Studierenden, Forschern und insbesondere Frauen. Sie ruft die Studierenden dazu auf, bei den kommenden ÖH-Wahlen eine starke Vertretung zu wählen.
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23.03.2021

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre kritisiert die Novelle als visionsloses Sammelsurium und äußert Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Studienqualität oder Abschlussraten erhöhen werden. Zudem fordert sie die Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelung der sogenannten "Kettenverträge" auf die Karriereentwicklung des wissenschaftlichen und Lehrpersonals an Universitäten.
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23.03.2021

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre von den NEOS kritisiert die vorgeschlagene Mindeststudienleistung von 16 ECTS als eine willkürliche und unverständliche Hürde. Ihrer Meinung nach ist diese Anforderung nicht nachvollziehbar.
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23.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Maximilian Köllner lobt die Änderungen an den Hochschulgesetzen, die eine Modernisierung der Organisations- und Qualitätsmanagementsysteme, die Förderung der Gleichstellung sowie die Einführung von Mindeststudienleistungen und Regeln zum Ghostwriting umfassen, und unterstützt die COVID-19-Präventionsmaßnahmen an Hochschulen.
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23.03.2021

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, betont die Bedeutung der Novelle des Universitätsrechts, die das Studium leistungsbezogener, effizienter und durchlässiger machen soll, indem eine Mindeststudienleistung eingeführt und Universitäten zu unterstützenden Maßnahmen verpflichtet werden, um die Drop-out-Quoten zu senken und höhere Absolventenzahlen zu erreichen. Sie hebt hervor, dass dies sowohl den Studierenden, den Universitäten als auch dem Standort Österreich insgesamt zugutekommen wird.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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