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Gerichtsgebührengesetz

19.03.2024

Budget und FinanzenInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass unter bestimmten Bedingungen bis zum 1. Juli 2026 keine Gebühren für Grundbucheintragungen anfallen, wenn diese mit dringendem Wohnbedarf zusammenhängen und die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro nicht übersteigt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Gerichtsgebührengesetz geändert. Eine wichtige Neuerung ist die temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedarf. Diese Befreiung gilt, wenn jemand nach dem 31. März 2024 ein entgeltliches Rechtsgeschäft abschließt und den Antrag auf Eintragung im Grundbuch zwischen dem 30. Juni 2024 und dem 1. Juli 2026 einreicht. Die Immobilie muss dem dringenden Wohnbedürfnis des neuen Eigentümers dienen, und dies muss nachgewiesen werden. Die Befreiung gilt für Beträge bis 500.000 Euro. Übersteigt der Betrag diese Grenze, sind für den darüber hinausgehenden Teil Gebühren zu zahlen. Für Pfandrechte gibt es eine maximale Befreiung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro.

Die Gebührenbefreiung wird rückwirkend entzogen, wenn binnen fünf Jahren das Eigentum an der Immobilie oder das dringende Wohnbedürfnis aufgegeben wird. Betroffene müssen diese Änderungen dem Grundbuchsgericht oder der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats melden. Diese Neuerungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten ausschließlich für eingereichte Anträge bis zum 1. Juli 2026.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.04.2024

Der Abgeordnete Mag. Sascha Obrecht kritisiert die Entscheidung des Nationalrates, Wohnraumerwerb durch den Verzicht auf Grundbuchgebühren zu fördern, anstatt direkt in die Mietpreisregulierung einzugreifen, und betont, dass diese Maßnahme hauptsächlich Wohlhabenden zugutekommt, während viele Menschen unter hohen Mieten leiden.
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04.04.2024

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol) unterstützt die temporäre Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren, die Aufstockung des Wohnschirms und des Reparaturbonus als Maßnahmen zur Förderung leistbaren Wohnraums und klimaschonenden Verhaltens, die soziale Sicherheit erhöhen und die regionale Wirtschaft stärken sollen.
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04.04.2024

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ) begrüßt die temporäre Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühr bei dringendem Wohnbedarf, kritisiert jedoch die Befristung auf zwei Jahre und den zu niedrig angesetzten Betrag von 500.000 Euro. Er führt an, dass die aktuelle Regierung ineffiziente Maßnahmen ergreift und die finanzielle Belastung der Bevölkerung steigert, während seine Partei eine generelle Ausnahme für Familien beim Kauf des ersten Eigenheims fordert und die Regierung für die zunehmende Armut verantwortlich macht.
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04.04.2024

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) lobte in seiner Rede ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Bauwirtschaft, sozialen Wohnbau und Kreislaufwirtschaft in Österreich, welches neben ökologischen Standards auch den Schutz vor Delogierungen umfasst und als Reaktion auf politische Kritik präsentiert wird. Er betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahmen sowohl für die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit.
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04.04.2024

Bundesminister Johannes Rauch verteidigt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung und Inflationsabwehr, hebt die immense finanzielle Unterstützung hervor und kritisiert die FPÖ für ihre sozialpolitische Vorgehensweise in von ihr regierten Bundesländern. Er betont zudem die Bedeutung des Wohnschirms zur Vermeidung von Delogierungen und wendet sich gegen unfaire Praktiken von Energieversorgern und Banken, die Konsument:innen benachteiligen.
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04.04.2024

Bundesrat Markus Leinfellner kritisiert die aktuelle Leerstandsabgabe, da sie seiner Meinung nach nicht die großen Immobilieninvestoren, sondern kleine Wohnungsbesitzer trifft, die vererbte und oft unbewohnbare Immobilien besitzen. Er fordert eine Neuausrichtung der Wohnpolitik, unter anderem durch Remigration, um den Wohnungsmarkt für Österreicher zu entlasten.
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19.03.2024

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) kritisiert den Gesetzesantrag der Regierungsparteien, der eine Gebührenbefreiung bei Grundbucheintragungen bis 500.000 Euro bis zum Jahr 2026 vorsieht, wenn die Transaktionssumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Er argumentiert, dass diese Regelung vor allem wohlhabenden Personen zugutekommt, und schlägt vor, die Grenze auf 750.000 Euro zu senken, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten.
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19.03.2024

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP) begrüßt zu Beginn die Seniorengruppe aus Tirol, lobt die Zusammenarbeit mit der SPÖ und betont, dass die beschlossenen Maßnahmen, wie die zeitlich befristete Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr sowie die Erhöhung der Mittel für den Wohnschirm und den Reparaturbonus, zum Ziel haben, die Bauwirtschaft zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und leistbaren Wohnraum zu schaffen.
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19.03.2024

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer von den NEOS lobt die Treffsicherheit des Wohnschirms als finanzielles Hilfsinstrument, kritisiert jedoch, dass Aufgaben der Länder nicht aus Bundesmitteln finanziert werden sollten. Zudem lehnt sie die aktuelle Form des Reparaturbonus ab und fordert eine frühere Einführung der Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen, um unnötige Verzögerungen bei Immobilientransaktionen zu vermeiden.
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19.03.2024

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ) stimmt der Gebührenbefreiung bei Grundstückseintragungen bis 500.000 Euro grundsätzlich zu, kritisiert jedoch, dass die Grenze zu niedrig und die Befreiung bis zu einem Betrag von 2 Millionen Euro zu hoch angesetzt sei, was seiner Meinung nach wohlhabenden Personen unverhältnismäßig zugutekomme. Er plädiert für eine gerechtere Verteilung der Mittel.
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19.03.2024

Die Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) kritisiert, dass die Maßnahmen der Regierung gegen die steigenden Wohnkosten kaum spürbar sind und nennt die geplante Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen zu großzügig, da sie auch für Luxuswohnungen gilt. Sie fordert eine Senkung der Bemessungsgrundlage von 2 Millionen auf 750.000 Euro, um die Maßnahme gezielter auf leistbaren Wohnraum zu konzentrieren.
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19.03.2024

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz (Grüne) erläutert, dass das Baupaket der Bundesregierung sowohl die Bauwirtschaft durch Sanierungen und Reparaturen fördern soll als auch zur Schaffung leistbarer Wohnungen beiträgt, wobei ökologische Standards berücksichtigt werden. Zudem stellt er den Abänderungsantrag zum Umweltförderungsgesetz vor, der klimafreundliche Produktionsweisen durch die Förderung effizienter Technologien unterstützt.
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19.03.2024

Bundesminister Johannes Rauch betont die Bedeutung von bezahlbarem Wohnraum und hebt die Maßnahmen der Bundesregierung hervor, insbesondere die Aufstockung des Wohnschirms mit zusätzlichen Mitteln zur Unterstützung von Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können, sowie die Sanierung von 5.000 Wohnungen, um bessere Wohnbedingungen zu schaffen und Hitzebelastungen zu mindern. Zudem hebt er hervor, dass die Vermeidung von Delogierungen sowohl menschliches Leid vermindert als auch ökonomisch sinnvoll ist.
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19.03.2024

Der Abgeordnete Gabriel Obernosterer lobt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Eigenheimschaffung durch die Streichung von Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühren sowie durch die Deckelung der Kreditzinsen. Er betont, dass diese Maßnahmen besonders jungen Menschen zugutekommen, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, und fordert eine positivere Wahrnehmung und Kommunikation dieser Hilfen.
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19.03.2024

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ) begrüßt die befristete Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühren und kritisiert die Regierung für ihre Handhabung der Regelung, insbesondere die fehlende soziale Gerechtigkeit und die unpraktische Ausgestaltung des Gesetzes, die lange Wartezeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Er schlägt eine Einschleifregelung vor, wie sie bei der Grunderwerbsteuer existiert, um niedrigere Kaufpreise besser zu behandeln.
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19.03.2024

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne) kritisiert die Abwesenheit des Volkskanzlers während der Nationalratssitzung und betont die Wichtigkeit der Beschlussfassung zur Aufstockung des Wohnschirmes um weitere 60 Millionen Euro auf 125 Millionen Euro im Jahr 2024, um dringende Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Wohnbedarf zu gewährleisten.
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19.03.2024

Die österreichische Nationalratsabgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP) erklärt, dass die Regierung beschlossen hat, die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro bis zum Jahr 2026 temporär abzuschaffen, um junge Familien und Menschen beim Erwerb von Eigentum zu entlasten und die Baukonjunktur zu fördern. Diese Maßnahme soll die Kosten beim Immobilienkauf erheblich senken und den Erwerb von Eigentum erschwinglicher machen.
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19.03.2024

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne) lobt den Reparaturbonus als erfolgreiches und effizientes Instrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, da es die Reparatur und längere Nutzung von Elektrogeräten unterstützt. Zudem plädiert sie für die Aufstockung des Budgets hierfür um 50 Millionen Euro, da dieser Bonus sehr gut angenommen wird und lokale Wertschöpfung sowie die Notwendigkeit reparaturfähiger Produkte stärkt.
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19.03.2024

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP) betonte die Vorteile des Reparaturbonus im Umweltförderungsgesetz, der defekte Elektrogeräte zur Reparatur fördert, um Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Er vermeldete die Aufstockung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf 133 Millionen Euro für 2024 und empfahl, die Förderung über die Webseite www.reparaturbonus.at zu beantragen.
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19.03.2024

Der Abgeordnete Rudolf Taschner (ÖVP) unterstützt die Erhöhung des Reparaturbonus zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und betont die Bedeutung eines pragmatischen, ordnungsliberalen Ansatzes im Gegensatz zu dogmatischen oder populistischen Wirtschaftsplänen anderer Parteien.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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