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Straßenverkehrsordnung 1960 (35. StVO-Novelle)

16.04.2024

Verkehr und Infrastruktur

Kurz gesagt
Der Beschluss ändert die Straßenverkehrsordnung mit neuen Regeln zur Verkehrssteuerung, Einführung von Schulstraßen und Fußgängerunterführungen, sowie flexibler Geschwindigkeitseinschränkungen in Schutzgebieten, und überträgt bestimmte Verkehrspolizei-Aufgaben an Gemeinden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an der Straßenverkehrsordnung 1960 beschlossen, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung betrifft die Verkehrssteuerung: Es wird neue Regeln für Lichtsignalanlagen geben, die bei Zuflussregelungen die Dauer des gelben Lichts verkürzen und das Grünlicht ohne Blinksignal beenden. Außerdem dürfen Fußgängerunterführungen nun durch ein neues Verkehrszeichen gekennzeichnet werden. Die Höchstgeschwindigkeit kann in bestimmten Ortsgebieten mit besonderem Schutzbedürfnis wie Schulen und Krankenhäusern gesenkt werden, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen. Ebenso können bei kurzfristigen Straßenarbeiten (bis zu 24 Stunden) vorübergehende Verkehrsregelungen direkt durch die Straßenerhalter durchgeführt werden. Schließlich erhalten Gemeinden ohne eigenen Wachdienst die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

23.04.2024

Bundesrat Reisinger (SPÖ) kritisierte die 35. StVO-Novelle als unzureichend und handwerklich schlecht umgesetzt, insbesondere, weil sie keine wirkliche Erleichterung für Gemeinden bei der Einführung von Geschwindigkeitsreduktionen bringt und weiterhin von den Bezirksverwaltungsbehörden abhängt. Er bemängelte, dass die Gesetzesänderung somit keine praktische Verbesserung für die Verkehrssicherheit darstellt und dass Vorschläge der SPÖ ignoriert wurden.
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23.04.2024

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne) betont die logischen und vielfältigen Vorteile der Einführung von Tempo 30 innerorts, insbesondere für die Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Umweltschutz, und hebt hervor, dass die gesetzlichen Änderungen diese Maßnahme für Gemeinden nun wesentlich erleichtern. Er kritisiert die SPÖ für ihre ablehnende Haltung, obwohl die neuen Regelungen deutlich fortschrittlicher seien als ihr eigener Vorschlag.
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23.04.2024

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ) kritisiert die geplanten Änderungen zur Straßenverkehrsordnung als weltfremd und schikanös, insbesondere für Autofahrer im ländlichen Raum, und wirft der derzeitigen Regierung vor, ideologisch getriebenen Maßnahmen vorzunehmen, die die individuelle Mobilität einschränken und den Ausbau notwendiger Infrastrukturprojekte verhindern.
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23.04.2024

Bundesrätin Barbara Prügl betont die Bedeutung der geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere durch erleichterte Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Schutzgebieten und die Übertragung von Kontrolle und Entscheidungsgewalt an die Gemeinden, um gefährliche Situationen vor Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen zu entschärfen. Die Maßnahmen sollen insbesondere Kinder, Familien und ältere Personen schützen und die Aufenthaltsqualität in Ortsgebieten steigern.
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23.04.2024

Der Abgeordnete Christian Fischer kritisierte den Gesetzentwurf zur Verkehrssteuerung als unzureichend, da Bürgermeister weiterhin Sachverständigengutachten für Geschwindigkeitsbeschränkungen einholen müssen, und forderte eine unbürokratische Regelung, die dem Schutz von Menschen in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindergärten ohne zusätzliche Gutachten Vorrang einräumt.
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23.04.2024

Der Abgeordnete Silvester Gfrerer (ÖVP) betont, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Gemeinde- und Ortskernbereichen verbessern soll, indem sie den Gemeinden mehr Befugnisse zur Festlegung von Geschwindigkeitsreduktionen und zur Durchführung von Verkehrskontrollen gibt. Er unterstreicht die Bedeutung von lokal maßgeschneiderten Lösungen, die von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern entwickelt werden, um die spezifischen Bedürfnisse ihrer Gemeinden zu adressieren.
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23.04.2024

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster kritisiert die Gesetzesänderungen zur Verkehrssicherheit, da sie die Einführung von 30 km/h-Beschränkungen auf Landes- und Bundesstraßen nicht ausreichend erleichtern, obwohl dies besonders in ländlichen Gegenden und Ortszentren zur Sicherheit von Kindern und älteren Menschen notwendig wäre. Sie lehnt deswegen die vorgeschlagenen Änderungen ab.
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16.04.2024

Der Abgeordnete Alois Stöger (SPÖ) kritisiert, dass trotz seines Antrags von 2022 zur Vereinfachung von 30 km/h-Beschränkungen vor Schulen und Kindergärten immer noch ein teures Gutachten erforderlich ist, und bemängelt die mangelnde Zusammenarbeit und Flexibilität der Regierungsparteien, weshalb er und seine Fraktion der aktuellen Gesetzesänderung nicht zustimmen werden.
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16.04.2024

Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne) spricht sich für die Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus, die niedrigere Geschwindigkeitslimiten in Ortsgebieten, insbesondere um Schulen und Altenheime, sowie die Übertragung gewisser Verkehrskontrollaufgaben an Gemeinden umfasst, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern. Er betont, dass die neuen Regelungen weniger Unfälle und Schadstoffe sowie eine effizientere Verkehrsteuerung durch Dosierampeln bewirken sollen.
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16.04.2024

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ) kritisiert die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) scharf, indem er insbesondere die Einführung flächendeckender Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Rolle des Verkehrsklubs VCÖ beanstandet sowie Bedenken hinsichtlich der durch die Novelle ermöglichten Maßnahmen wie flexible Geschwindigkeitsbegrenzungen und Rampmetering äußert. Er warnt zudem vor möglichen negativen Konsequenzen für die individuelle Mobilität und die Sicherheit im Verkehr.
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16.04.2024

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP) verteidigt die Änderungen der Straßenverkehrsordnung und hebt hervor, dass diese den Gemeinden ermöglichen, in sensiblen Zonen wie Schulen und Kindergärten eigenständig Geschwindigkeitsreduktionen vorzunehmen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zudem stellt er klar, dass es keine grundlegende Änderung des Ampelsystems gibt, sondern nur gezielte Maßnahmen für flüssigeren Verkehr bei Auffahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen.
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16.04.2024

Bundesministerin Leonore Gewessler betont, dass die Novelle zur Straßenverkehrsordnung den Gemeinden die Möglichkeit gibt, autonom Tempolimits vor sensiblen Bereichen wie Schulen oder Senior:innenheimen festzulegen und die Verantwortung für Radarkontrollen zu übernehmen, um so die Verkehrssicherheit und Lebensqualität zu verbessern. Sie appelliert an die Nationalratsabgeordneten, diese Maßnahmen im Sinne der Bürger zu unterstützen.
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16.04.2024

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS) begrüßt die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die den Gemeinden mehr Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung gibt und Regelungen für Rettungsfahrzeuge im Halte- und Parkverbot klarstellt. Er merkt jedoch an, dass einige Verbesserungen wünschenswert gewesen wären, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit für neue Ampelregelungen.
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16.04.2024

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP) betont die Bedeutung der 35. Novelle zur Straßenverkehrsordnung für die Verkehrssicherheit und erörtert, dass nun Gemeinden die Möglichkeit haben, eigenständig Radarmessungen durchzuführen, um Verkehrsverstöße zu verfolgen und so die Sicherheit auf Gemeindestraßen zu erhöhen. Er appelliert an die Zustimmung der Abgeordneten, um eine bessere gesetzliche Grundlage für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
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16.04.2024

Abgeordnete Melanie Erasim (SPÖ) kritisiert, dass die Gesetzesnovelle zur Änderung der Straßenverkehrsordnung insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unzureichend sei, und fordert, dass konkrete Regelungen zur Sicherstellung dieser Rechtssicherheit ins Gesetz aufgenommen werden, um die eigenständige Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch Gemeinden zu unterstützen. Sie betont ihr Vertrauen in kommunale Vertreter und plädiert daher für die Ergänzung des Gesetzes.
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16.04.2024

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP) unterstützt die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, da sie die Verkehrssicherheit, besonders vor Schulen und Kindergärten, verbessert und den Gemeinden mehr Zuständigkeiten sowie finanzielle Entlastungen bringt. Er betont zudem die bisherigen Erfolge der ÖVP in den Bereichen Familienförderung, Schülertransport und kommunale Finanzhilfen.
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16.04.2024

Abg. Klaus Köchl (SPÖ) kritisiert die Regierungsparteien dafür, dass sie trotz Forderungen der Gemeinden und der SPÖ die Umsetzung von dringend benötigten Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen unnötig kompliziert machen und nicht ausreichend finanzielle Unterstützung für die Gemeinden bereitstellen. Zudem bemängelt er, dass die Forderung nach einer automatisierten Zufahrtskontrolle in vielen Städten, insbesondere Wien, bislang nicht umgesetzt wurde.
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16.04.2024

Abgeordneter Michael Hammer (ÖVP) äußerte seine Unterstützung für die Novelle der Straßenverkehrsordnung, betonte die Bedeutung von Verkehrsberuhigungen in sensiblen Bereichen wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und hob hervor, dass Gemeinden künftig flexibler 30-km/h-Beschränkungen einführen und Geschwindigkeitskontrollen durchführen können, ohne verpflichtend Gutachten einholen zu müssen.
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16.04.2024

Abgeordnete Dr. Agnes Totter (ÖVP) betont die Notwendigkeit von verschärften Verkehrsregelungen zum Schutz von Kindern, insbesondere vor Kindergärten und Schulen, und unterstützt die neuen Regeln zur Verkehrskontrolle, die es den Gemeinden ermöglichen, eigenständig Geschwindigkeitsmessungen und Begrenzungen durchzuführen. Sie hebt die Bedeutung jeder Maßnahme zur Unfallvermeidung hervor und setzt sich für eine Verringerung der Zumutbarkeitsgrenze des Schulwegs ein.
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16.04.2024

Abgeordneter Lukas Hammer von den Grünen unterstützt die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die den Gemeinden die Möglichkeit erleichtert, Tempo-30-Zonen einzuführen, besonders in sensiblen Bereichen wie Bildungseinrichtungen, Senioreneinrichtungen und Freizeiteinrichtungen, ohne teure Gutachten, da dies dem Klimaschutz, der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit dient. Er argumentiert, dass diese Novelle klarer und weitreichender ist als ein konkurrierender Antrag, und ruft zur breiten Zustimmung auf.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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