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Kommunikationsplattformen-Gesetz und KommAustria-Gesetz

09.12.2020

Information und Medien

Kurz gesagt
Der Beschluss besagt, dass in Österreich ein neues Gesetz zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen eingeführt wird, das unter anderem vorsieht, dass Anbieter solcher Plattformen rechtswidrige Inhalte auf Meldung hin umgehend überprüfen und gegebenenfalls löschen oder sperren müssen, und für diese Überwachung sowie für die eingehenden Beschwerden eine spezielle Aufsichtsbehörde zuständig ist.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz für Kommunikationsplattformen beschlossen, das mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt. Es zielt darauf ab, den verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte zu fördern. Anbieter von Kommunikationsplattformen, die in Österreich mehr als 100.000 Nutzer haben und einen Umsatz von über 500.000 Euro erzielen, müssen ein System einrichten, das Nutzern ermöglicht, rechtswidrige Inhalte zu melden. Diese Meldungen müssen dann innerhalb von 24 Stunden oder nach detaillierter Prüfung, spätestens binnen sieben Tagen, bearbeitet werden. Auch müssen Anbieter eine Person benennen, die für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist und sich um die Zusammenarbeit mit Behörden kümmert.

Diensteanbieter sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zu erstellen, die den Umgang mit den Meldungen und die Entscheidungen über Sperrungen oder Löschungen von Inhalten dokumentieren. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes können Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Es wird eine offizielle Stelle eingerichtet, bei der Nutzer Beschwerden einreichen können, wenn sie mit dem Melde- oder Überprüfungsverfahren unzufrieden sind. Die Kommunikationsbehörde Austria übernimmt die Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes und wird durch Finanzierungsbeiträge der Diensteanbieter sowie Mittel aus dem Bundeshaushalt unterstützt. 

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Claudia Hauschildt-Buschberger betont, dass das neue Gesetzespaket gegen Hass im Netz eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor allem von Frauen darstellt, durch verschärfte Regelungen, schnellere und kostengünstigere Verfahren sowie verstärkte Verantwortlichkeit von Online-Plattformen. Sie unterstreicht die Bedeutung des Gesetzes angesichts der Zunahme von Online-Hassbotschaften und den besonderen Gefahren für junge Frauen.
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16.12.2020

Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA, betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz als wichtigen Schutzmechanismus für Betroffene, der rechtliche Möglichkeiten für schnelle und effektive Maßnahmen gegen Online-Belästigung schafft, und hob hervor, dass es dabei nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um den Schutz vor strafbaren Handlungen geht.
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16.12.2020

Der Abgeordnete Stefan Schennach betont die positiven Aspekte des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Hass im Netz, wie die Einführung von Schadenersatzansprüchen und die Unterstützung für Opfer durch Prozessbegleitung. Er kritisiert jedoch die nationale Alleingang-Lösung zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und plädiert für eine europäische Lösung mit klaren Richtlinien, wie sie im geplanten Digital Services Act vorgesehen ist.
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16.12.2020

Nationalratsabgeordnete Mag. Karoline Edtstadler betont die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zum Schutz vor Hass im Netz, das schnelle Maßnahmen ermöglicht, um strafrechtlich relevante Inhalte zu entfernen, und dies als einen notwendigen Schritt betrachtet, um die Meinungsfreiheit zu sichern und Missbrauch im Internet einzudämmen.
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16.12.2020

Mag. Daniela Gruber-Pruner betont die Wichtigkeit der neuen gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Hass im Netz, die den Opferschutz verbessern und die Täter zur Rechenschaft ziehen sollen, durch umfassende Anpassungen im Zivil-, Medien- und Strafrecht. Sie lobt das Begutachtungsverfahren und hebt insbesondere die Ausweitung des Cybermobbingtatbestands sowie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Upskirting hervor, kritisiert jedoch die Reduzierung des Strafrahmens dafür und fordert besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche.
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16.12.2020

Der Abgeordnete MMag. Dr. Michael Schilchegger kritisiert das neue Gesetzespaket zum Schutz vor Hass im Netz, indem er argumentiert, dass es die bestehende rechtliche Komplexität weiter erhöht, anstatt klare und kohärente Regelungen zu schaffen, und die entscheidende Balance zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz nicht adäquat berücksichtigt wird.
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16.12.2020

Der Abgeordnete MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky begrüßt das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass im Netz grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass der Titel des Gesetzes mehr verspricht, als es halten kann, und bemängelt die Zielgenauigkeit, da gewisse Kommunikationsplattformen wie Leserforen von Tageszeitungen oder nichtkommerzielle Plattformen ausgenommen sind.
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16.12.2020

Abgeordneter Sebastian Kolland betont die Notwendigkeit umfassender gesetzlicher Maßnahmen gegen Hass im Netz, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing zu schützen, und kritisiert die Schwierigkeiten, die Betroffene derzeit beim Entfernen von Hasspostings haben. Er fordert schnellere rechtliche Handlungsoptionen und betont die Verantwortung der Plattformen sowie die Dringlichkeit nationaler Regelungen trotz europäischer Initiativen.
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16.12.2020

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring von der FPÖ kritisiert die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Hass im Netz als übermäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit und warnt vor einer unkontrollierten Zensur durch private Unternehmen, die aus seiner Sicht zu einer gefährlichen Einschränkung der Grundrechte führen könnten.
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09.12.2020

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ) kritisiert das neue Gesetz zum Schutz vor Hass im Netz als übertrieben und als Einschränkung der Meinungsfreiheit, da es Plattformbetreiber wie Facebook und Twitter dazu zwinge, unter großem Druck und der Androhung hoher Strafen Inhalte zu löschen, was ihrer Meinung nach zu einer einseitigen Zensur und einer Schwächung der Demokratie führen könne. Sie argumentiert, dass bestehende Strafgesetze zur Bekämpfung von Beleidigungen und Bedrohungen ausreichend sind und bessere Durchsetzung benötigen, ohne auf Konzernentscheidungen angewiesen zu sein.
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09.12.2020

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim betont die Notwendigkeit eines verbesserten rechtlichen Schutzes vor Hass im Netz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und fordert spezielle Maßnahmen zur Senkung der Zugangshürden und zur Schaffung eines klaren und kindgerechten Informationssystems. Sie kritisiert zudem die milde Strafandrohung für unerwünschte Bildaufnahmen und fordert härtere Strafen.
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09.12.2020

Abgeordnete Sigrid Maurer betont die Bedeutung eines neuen Gesetzespakets zur Bekämpfung von Hass im Netz, das schnelle rechtliche Maßnahmen gegen Online-Belästigung ermöglicht, Persönlichkeitsrechte stärkt und Plattformen wie Facebook und Twitter in die Pflicht nimmt, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Sie hebt hervor, dass das Gesetz Opferschutz und Meinungsfreiheit sichert und in Europa einzigartig ist.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff begrüßt die zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen des Gesetzes gegen Hass im Netz, kritisiert jedoch den Teil zum Kommunikationsplattformen-Gesetz, da er innovationshemmend für kleine europäische Unternehmen sei und auf europäischer Ebene besser gemeinsam geregelt werden sollte. Zudem bemängelt er die hohe Strafhöhe und den unpassenden Zeitpunkt der Einführung angesichts bevorstehender europäischer Regelungen.
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09.12.2020

Die Abgeordnete Katharina Kucharowits befürwortet das neue Gesetz zum Schutz vor Hass im Netz und hebt dessen Wichtigkeit hervor, fordert jedoch eine Anpassung des Strafmaßes und kritisiert das Kommunikationsplattformen-Gesetz, da es ihrer Meinung nach die Macht unqualifiziert in die Hände von Konzernen legt und die Balance zwischen Hassbekämpfung und Meinungsfreiheit nicht wahrt.
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09.12.2020

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda begrüßt die Maßnahmen gegen Hass im Netz und betont die Dringlichkeit unabhängig von EU-Initiativen, kritisiert jedoch die Möglichkeit für Arbeitgeber, ohne Zustimmung gegen Hass im Netz vorzugehen, sowie potenzielles überschießendes Löschen und hebt die Notwendigkeit rechtlicher Schutzmöglichkeiten hervor. Zudem äußert er Bedenken über religiöse Veranstaltungen im Parlament, die seiner Ansicht nach dem Geist der Institution widersprechen.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Peter Weidinger betont, dass das neue Gesetz eine klare rechtliche Grundlage schafft, um Nutzer auf Kommunikationsplattformen vor Missbrauch zu schützen, und erstmals auch ausländische Plattformen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte schnell zu löschen, wodurch der Rechtsstaat die Kontrolle über die Einhaltung der Meinungsfreiheit übernimmt.
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09.12.2020

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs befürwortet den neuen Gesetzesbeschluss zum Schutz vor Hass im Netz, betont die Wichtigkeit von Schutzmechanismen auf Kommunikationsplattformen und begrüßt insbesondere die Strafverfolgung von Upskirting als wichtigen Fortschritt. Sie spricht sich für eine Evaluierung des Gesetzes nach zwei Jahren aus, um dessen Effektivität zu überprüfen.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Alexander Melchior begrüßte das neue Gesetz zum Schutz vor Hass im Netz, betonte die Wichtigkeit der verbesserten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und lobte die Einführung einer speziellen Aufsichtsbehörde zur Überprüfung und Entfernung rechtswidriger Inhalte auf Kommunikationsplattformen.
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09.12.2020

Dr. Nikolaus Scherak, MA, äußert sich in seiner Rede zur Bedeutung des neuen Gesetzes zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen in Österreich, betont die Notwendigkeit für strengere Maßnahmen gegen Hass im Netz und unterstreicht die Rolle der speziellen Aufsichtsbehörde bei der Überwachung und Bearbeitung von Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten.
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09.12.2020

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter äußerte sich grundsätzlich zufrieden über die Entstehung des Gesetzespakets zum Schutz vor Hass im Netz, betonte jedoch die Notwendigkeit sorgfältiger Überwachung und möglicher zukünftiger Anpassungen, um dessen Wirksamkeit in der Praxis sicherzustellen.
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09.12.2020

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ) betont die Wichtigkeit von Opferschutz im Internet, um gegen Cybermobbing und andere Formen der digitalen Gewalt vorzugehen. Er lobt die neuen gesetzlichen Maßnahmen in Österreich, die rechtswidrige Online-Inhalte bekämpfen und gleichzeitig die freie Meinungsäußerung schützen, und sieht darin einen wichtigen Schritt auch für eine zukünftige EU-weite Regelung.
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09.12.2020

Mag. Karoline Edtstadler betont die Dringlichkeit und Bedeutung des neuen Kommunikationsplattformen-Gesetzes gegen Hass im Netz, das klare rechtliche Rahmenbedingungen für das Löschen strafrechtswidriger Inhalte auf sozialen Plattformen schafft und damit den Opferschutz stärkt. Sie unterstreicht ferner, dass Österreich eine Vorreiterrolle in der EU einnimmt, während eine europäische Lösung noch aussteht.
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09.12.2020

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betont die Wichtigkeit der verabschiedeten Maßnahmen zum Schutz vor Hass im Netz, die Opfern schnelle und unkomplizierte Hilfe bieten, einschließlich neuer rechtlicher Möglichkeiten für die Löschung beleidigender Inhalte und strafrechtlicher Verfolgung. Sie hebt insbesondere die Vorteile für Opfer hervor, die nun psychosoziale und juristische Unterstützung erhalten können, sowie neue strafrechtliche Bestimmungen gegen heimliche Bildaufnahmen ohne Zustimmung.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Harald Stefan (FPÖ) äußert Bedenken hinsichtlich des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz, indem er auf die unklare Definition von Hass und Falschmeldungen hinweist und kritisiert, dass private Unternehmen ohne rechtsstaatliche Kontrolle Inhalte zensieren könnten. Während er bestimmte Maßnahmen des Pakets unterstützt, warnt er vor den möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit und fordert eine erneute Überprüfung des Gesetzes.
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09.12.2020

Dr. Alma Zadić, LL.M., Bundesministerin für Justiz, betont in ihrer Rede, dass nach intensiven Diskussionen und der Einbindung verschiedener Interessengruppen ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet wurde, das darauf abzielt, den Schutz vor Hass im Netz zu stärken und dieses gesamtgesellschaftliche Phänomen effektiv anzugehen.
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09.12.2020

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass das Gesetzespaket gegen Hass im Netz die Position der Opfer stärkt, indem es wirkungsvolle Mittel zur Rechtsdurchsetzung bereitstellt, anstatt lediglich Strafen zu verschärfen. Sie hebt hervor, dass durch neue Verfahren und bessere Identifizierungsmöglichkeiten von Tätern gezielter gegen schwerwiegende Online-Verstöße vorgegangen werden kann.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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