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Bundes-Verfassungsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz

30.01.2024

Information und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz zu ändern und ein neues Informationsfreiheitsgesetz einzuführen, das vorsieht, dass staatliche Organe und bestimmte Unternehmen Informationen von allgemeinem Interesse öffentlich zugänglich machen müssen, außer wenn wichtige Gründe wie nationale Sicherheit dies verhindern; ab 2025 gibt es dafür ein zentrales Online-Register.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundes-Verfassungsgesetz zu ändern und ein neues Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. Eine zentrale Änderung ist die Verpflichtung der öffentlichen Organe, wie zum Beispiel Ministerien, Gerichte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, Informationen von allgemeinem Interesse allgemein zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Ausnahmen bestehen nur, wenn eine Geheimhaltung aus Gründen der nationalen Sicherheit, öffentlicher Ordnung oder zum Schutz berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist.

Zusätzlich haben Bürger das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen, solange diese nicht geheimhaltungsbedürftig sind. Bei rechtlich selbständigen Unternehmungen, die einer Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen, gilt dieses Recht nur, wenn der Staat eine beherrschende Stellung inne hat. Es wurde auch ein zentrales elektronisches Informationsregister (www.data.gv.at) eingerichtet, das als Metadatenregister dienen soll, um den Zugang zu öffentlichen Daten zu erleichtern.

Ein neues Verfahren für Informationsanfragen wurde eingeführt, welches eine Beantwortung innerhalb von vier Wochen vorsieht, wobei diese Frist unter besonderen Umständen um weitere vier Wochen verlängert werden kann. Wird der Zugang zu Informationen verweigert, können Bürger Beschwerde einlegen und es wird ein Bescheid ausgestellt. Im Streitfall können Verwaltungsgerichte entscheiden, ob die Informationen gewährt werden müssen.

Zu beachten ist, dass die neuen Regelungen schrittweise bis September 2025 in Kraft treten und dass bestimmte bestehende Gesetze und Bestimmungen außer Kraft treten, sobald die neuen Regelungen vollständig implementiert sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.02.2024

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten) kritisiert das neue Informationsfreiheitsgesetz als unzureichend, da es Gemeinden unter 5.000 Einwohnern von der Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung ausnimmt, was 87 Prozent der österreichischen Gemeinden betrifft, und die Prüfrechte des Rechnungshofes auf Unternehmen, an denen die öffentliche Hand weniger als 50 Prozent beteiligt ist, nicht erweitert werden. Sie bezeichnet das Gesetz als „Mogelpackung“ der schwarz-grün-roten Regierung, die nicht den versprochenen Transparenzstandards entspricht.
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14.02.2024

Der Abgeordnete Bernadette Geieregger betont die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines neuen Informationsfreiheitsgesetzes als bedeutenden Schritt für mehr Transparenz und demokratische Teilhabe in Österreich. Sie unterstreicht, dass das Gesetz Bürgern einfachen Zugang zu Informationen ermöglicht und die Verwaltung gleichzeitig entlastet, wobei sie die Unterstützung und Zusammenarbeit aller politischen Kräfte im Bundesrat fordert.
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14.02.2024

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt die Verabschiedung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, betont dessen lange Entstehungsgeschichte und die Bedeutung für Transparenz und moderne Verwaltung. Sie hebt die zukünftigen Herausforderungen und die notwendige Schulung des Verwaltungspersonals hervor, lobt die parteiübergreifende Zusammenarbeit und bedankt sich bei den Verwaltungsbediensteten für ihr bürgernahes Engagement.
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14.02.2024

Bundesrat Marco Schreuder von den Grünen betont die Bedeutung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes für Transparenz und Korruptionsbekämpfung in Österreich. Er lobt die langjährige Arbeit und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Akteuren und Parteien, die es ermöglicht hat, dieses wichtige Gesetz zu verabschieden.
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14.02.2024

Bundesministerin Karoline Edtstadler äußerte ihre Freude über die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das das Amtsgeheimnis abschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen einführt. Die Verwaltung wird zukünftig transparenter, wobei der Schutz sensibler Daten gewahrt bleibt und kleinere Gemeinden von bestimmten Veröffentlichungspflichten ausgenommen sind.
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14.02.2024

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg) begrüßt die Verabschiedung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes als einen bedeutenden Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz und weniger Geheimhaltung und betont, dass es viele Unterstützer, Schulungen und begleitende Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung geben wird. Sie lobt die Ministerin sowie den Bundeskanzler und Vizekanzler für ihre entscheidende Rolle in der Realisierung des Gesetzes, das nach 100 Jahren das Amtsgeheimnis ablöst.
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14.02.2024

Bundesrätin Elisabeth Kittl (Grüne) lobte in ihrer Rede die Verabschiedung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das explizit das Amtsgeheimnis abschafft und das Grundrecht auf Informationszugang sowie eine proaktive Informationsverpflichtung der staatlichen Organe einführt, und betonte die Wichtigkeit von Transparenz und demokratischer Kontrolle.
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30.01.2024

Der Abgeordnete Mag. Harald Stefan (FPÖ) lehnt das neue Informationsfreiheitsgesetz ab, da es seiner Meinung nach im Vergleich zum bisherigen System einige Verschlechterungen betreffend Transparenz und Auskunftspflichten aufweist, insbesondere für kleinere Gemeinden unter 5.000 Einwohnern und Unternehmen mit geringer öffentlicher Beteiligung. Zudem bemängelt er das Fehlen ursprünglich vorgesehener Regelungen, wie die Cooling-off-Phase für Politiker, die Richter am Verfassungsgerichtshof werden wollen.
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30.01.2024

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) betont, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Grundrechts auf Information einen historischen Schritt bedeuten, der die Transparenz stärkt und den Bürgern ein verfassungsgesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen gewährt. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Beitrag zur Verwirklichung dieses Gesetzes, das ab 2025 in Kraft tritt.
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30.01.2024

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) kritisiert das neue Informationsfreiheitsgesetz als unzureichend und ungerecht, da es zahlreiche Ausnahmen und Hürden enthält, die den Zugang zu Informationen für Bürger erschweren, besonders in kleineren Gemeinden und ohne ausreichende Unterstützung durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten. Er argumentiert, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form eine Zweiklassengesellschaft schafft und durch gewisse Regelungen langfristig zementiert wird, was einer echten Informationsfreiheit entgegensteht.
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30.01.2024

Abgeordneter Jörg Leichtfried von der SPÖ betont, dass das neue Informationsfreiheitsgesetz lange überfällig ist, erklärt den langjährigen Einsatz der Sozialdemokraten für mehr Transparenz und kritisiert die FPÖ und NEOS für ihre Ablehnung des Gesetzes. Er hebt hervor, dass das Gesetz einen bedeutenden Wandel vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit einleitet und Österreich damit auf den aktuellen Stand der Transparenz bringt.
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30.01.2024

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ) kritisiert das neue Informationsfreiheitsgesetz als irreführend, da es den Zugang zu Auskünften erschwert, Datenschutzprobleme aufwirft und kleinere Gemeinden mit zusätzlichen rechtlichen und administrativen Herausforderungen allein lässt. Er sieht das Gesetz als unausgereift und ungerecht, insbesondere für kleinere Gemeinden, die keinen ausreichenden rechtlichen Beistand haben.
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30.01.2024

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne) betont, dass mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes ein Paradigmenwechsel in Österreich vollzogen wird, der Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen einräumt, was Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung stärkt. Sie lobt die Anstrengungen von Aktivisten, Journalisten und Politikern, die diesen Fortschritt ermöglicht haben, und hebt die Bedeutung des Gesetzes für eine starke Demokratie hervor.
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30.01.2024

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger von den NEOS kritisiert die geplante Informationsfreiheitsgesetzgebung als unzureichend, insbesondere wegen der Schlechterstellung von Bürgern in kleinen Gemeinden und der Möglichkeit, das Recht auf Informationsfreiheit durch Bundes- und Landesgesetze zu beschränken. Sie bedauert, dass nicht die Chance genutzt wurde, ein wirklich starkes und umfassendes Gesetz zu schaffen.
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30.01.2024

Bundesministerin Karoline Edtstadler verkündet, dass das Amtsgeheimnis nach fast 100 Jahren abgeschafft wird und ein neues Informationsfreiheitsgesetz eingeführt wird, das Transparenz zur Regel macht und den Bürgern ein verfassungsmäßiges Recht auf Zugang zu Informationen gewährt. Sie betont die breite Einbindung und die Notwendigkeit für die Übergangszeit zur effektiven Umsetzung dieses Paradigmenwechsels bis 2025.
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30.01.2024

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, welches ab September 2025 in Kraft tritt und das Amtsgeheimnis beendet. Sie hebt die umfassende Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern bei der Gesetzesgestaltung hervor und verteidigt das Gesetz gegen Kritik, während sie gleichzeitig die Transparenz und den Zugang zu Informationen für die Bürger lobt.
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30.01.2024

Abgeordnete Selma Yildirim (SPÖ) lobte das neue Informationsfreiheitsgesetz als Meilenstein für mehr Transparenz und Demokratie, kritisierte jedoch die lange Verhandlungszeit und hob hervor, dass das Gesetz das Misstrauen gegenüber Politik und Verwaltung abbauen könne. Sie wies auf wesentliche Verbesserungen hin, wie die erweiterte Publikationspflicht für Gemeindeverbände, den verbesserten Schutz für Journalist:innen und mehr Transparenz für Bürger:innen.
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30.01.2024

Die Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) feiert die Einführung eines Grundrechts auf Information in der Verfassung und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als historischen Meilenstein für Österreich. Sie betont die demokratische Errungenschaft und den intensiven Verhandlungsprozess, der zu einem ausgewogenen und breit unterstützten Informationsfreiheitsgesetz geführt hat.
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30.01.2024

Abg. Ing. Manfred Hofinger (ÖVP) lobt die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das Transparenz und Bürgerinformation fördert, ohne den Datenschutz zu verletzen oder Verwaltung, insbesondere in kleinen Gemeinden, zu überfordern. Er kritisiert die FPÖ und NEOS dafür, dass sie seiner Meinung nach inkonsistente und praxisferne Standpunkte vertreten.
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30.01.2024

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ) betont in seiner Rede, dass Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit essenziell für die Glaubwürdigkeit in der Politik sind, und erklärt, dass die SPÖ das neue Informationsfreiheitsgesetz unterstützt, da es den Zugang zu Informationen verbessert und hilft, Korruption zu bekämpfen. Er kritisiert die FPÖ für ihre ablehnende Haltung und lobt die Zusammenarbeit im Parlament, um datenschutzkonforme Regelungen zu schaffen.
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30.01.2024

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßt die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, da es Transparenz und das Recht der Bürger auf Information stärkt sowie Oppositionsarbeit erleichtert; sie betont jedoch die Herausforderungen kleiner Gemeinden bei der Umsetzung und die Notwendigkeit einer Evaluierung und Ersatzleistungen.
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30.01.2024

Abg. Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) begrüßt die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das die Amtsverschwiegenheit in vielen Bereichen aufhebt und Information zur Regel macht. Gleichzeitig betont er, dass Gemeinden bereits jetzt viele Informationen öffentlich zugänglich machen, und stellt klar, dass der Datenschutz eine wichtige Rolle beim Umgang mit Informationen spielt.
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30.01.2024

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, das nach jahrelangen Diskussionen das Amtsgeheimnis abschafft und ein Grundrecht auf Information einführt. Sie hebt hervor, dass durch das Gesetz mehr Transparenz und Rechte für Journalist:innen und Abgeordnete geschaffen werden, und kritisiert die NEOS und die FPÖ für ihre Ablehnung des Gesetzes.
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30.01.2024

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne) stellt das neue Informationsfreiheitsgesetz als historischen Fortschritt dar, der mehr Transparenz schaffen und Spekulationen beseitigen soll. Sie lobt die Arbeit derjenigen, die das Gesetz gestaltet haben, und appelliert dabei insbesondere an die NEOS, das Gesetz zu unterstützen.
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30.01.2024

Abgeordneter Maximilian Linder kritisiert, dass das neue Informationsfreiheitsgesetz kleine Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern ausnimmt, wodurch Transparenz und gleiche Rechte für alle Bürger nicht gewährleistet seien und die Gefahr bestünde, dass in diesen Gemeinden weiterhin Unregelmäßigkeiten vertuscht werden könnten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.